Prüfungen und Termine

Prüfungsanmeldung

  • Anmeldungen zu Semesterschlussprüfungen im Bachelor- und Masterstudium erfolgen via KSL. Die Anmeldefrist endet jeweils am letzten Freitag der Vorlesungszeit. Spätere Anmeldungen sind nicht möglich! Für die Teilnahme an Prüfungen müssen die Teilnahmebedingungen erfüllt sein!
  • Abmeldungen müssen ebenfalls über KSL erfolgen; Nachrichten per e-mail genügen nicht. Bitte beachten Sie die Fristen im KSL.
  • Bachelorstudierende in Mathematik (Major 120 ECTS oder Minor ≥ 60 ECTS), welche das Aufbaumodul nach dem alten Studienplan mit einer Vertiefungseinheit mit mündlicher Prüfung abschliessen, müssen sich hierfür sowohl via KSL als auch im Studiensekretariat Mathematik (Zi. 223, ExWi) anmelden. Auch hierfür endet die Anmeldefrist am letzten Freitag der Vorlesungszeit.
  • Bachelorstudierende in Mathematik (Major 120 ECTS) präsentieren ihre Bachelorarbeit in einem öffentlichen Vortrag, zu welchem sie sich im Studiensekretariat Mathematik (Zi. 223, ExWi) anmelden müssen.
  • Informationen und Anmeldung zu PhD-Prüfungen: via Dekanat.

Prüfungssessionen und -termine

Bachelorstudium Mathematik: Alle Prüfungen zum Grund- und Aufbaumodul sowie zahlreiche Prüfungen zum Haupt- und Spezialisierungsmodul werden durch die Prüfungsleitung Bachelor Mathematik koordiniert. Sie finden in der Regel in der letzten Woche vor der neuen Vorlesungszeit statt. Details finden Sie auf den Informationsblättern zu den einzelnen Semestern.

Masterstudium Mathematik: Die Mehrzahl der Prüfungen wird durch die Prüfungsleitung Master Mathematik koordiniert. Sie finden in der Regel in der vorletzten Woche vor der neuen Vorlesungszeit statt. Details finden Sie auf den Informationsblättern zu den einzelnen Semestern.

Masterstudium Statistik und Data Science: Prüfungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen werden von den Dozierenden organisiert.

Ausserterminline Prüfungen für Mobilitätsstudierende finden in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit statt.

Prüfungseinsicht (schriftliche Prüfungen)

Die Prüfungseinsicht soll Studierenden helfen, die eigene Leistung nachzuvollziehen bzw. Unvollständigkeiten oder Fehler bei ihren Antworten zu erkennen. Bei der Prüfungseinsicht können Sie auch auf mögliche Missverständnisse oder Fehler bei der Korrektur hinweisen.

Termine für die Prüfungseinsicht

  • Studierende haben die Möglichkeit, eine Prüfung innnerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Note einzusehen. Falls Sie keinen Hinweis zum Termin via E-mail oder ILIAS erhalten, können Sie sich direkt bei der Dozentin oder dem Dozenten melden, um einen Einzeltermin zu vereinbaren.
  • Den Dozierenden steht es frei, einen Sammeltermin für die Prüfungseinsicht festzulegen, mit oder ohne obligatorische Voranmeldung per e-mail.
  • Falls es einen Sammeltermin für die Prüfungseinsicht gibt, es Ihnen aber aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall, Militär) nicht möglich ist, diesen wahrzunehmen, können Sie beim Dozierenden einen Extratermin verlangen. Arbeitstätigkeit oder Ferien gelten nicht als Grund für einen Extratermin! Es muss ein Beleg vorgebracht werden, weshalb eine Teilnahme am regulären Termin nicht möglich war (z.B. ein Arztzeugnis).

Ablauf der Prüfungseinsicht

  • Am angegebenen Termin müssen Sie sich mit Legitimationskarte ausweisen.
  • Es ist nicht erlaubt, die Prüfung durch eine Drittperson einsehen zu lassen.
  • Jacken, Taschen, Handys und andere Geräte dürfen Sie nicht zur Prüfungseinsicht mitnehmen.
  • Das Kopieren oder Fotografieren von Prüfungsunterlagen ist nicht erlaubt. Bei Bedarf dürfen Sie auf einem separaten leeren Blatt mit Bleistift Proberechnungen und Notizen machen, müssen dieses Blatt jedoch nach der Prüfungseinsicht wieder abgeben.
  • Sie können direkt den anwesenden Assistierenden oder Dozierenden Fragen zur Prüfung stellen. Lautstarke und lang anhaltende Diskussionen sind jedoch nicht erlaubt.
  • Falls Sie Zweifel an der Richtigkeit der Korrektur haben, können Sie dies den anwesenden Assistierenden oder Dozierenden mitteilen und erhalten innerhalb von ein-zwei Wochen eine Rückmeldung per E-Mail, ob es Änderungen bei der Note gab.

Nachteilsausgleiche

Studierende, die aus ärztlich attestierten gesundheitlichen Gründen einen Nachteilsausgleich bei bestimmten Prüfungen benötigen, müssen dies der Studienleitung Mathematik (Bachelor oder Master) oder Statistik und Data Science (Master) für jede Prüfung innerhalb der entsprechenden Anmeldefrist mitteilen. Dies gilt insbesondere für Studierende mit Nebenfach Mathematik (Bachelor Minor oder Master Minor) oder Statistik und Data Science (Master Minor).